Gestaltungspläne / Bebauungspläne

Bei gewissen Neubauten ist ein Gestaltungsplan erforderlich, um planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen: z.B. in Kur-Zonen, in Bauzonen an schützenswerter Lage, in dichtbebauten Gebieten, an Lagen mit Lärmschutzmassnahmen etc.

Wir bieten Gestaltungspläne für den privaten und öffentlichen Wohnungsbau, Hotellerie, Industrie und Gewerbe. Dazu gehören:

  • umfassende Beratung
  • raumplanerische Überprüfung anhand von Baufeldern, Geschossigkeit, Baudichte etc.
  • technische Grobplanung zur Erschliessung
  • Parzellierungs- und Ausnützungsberechnungen

Gerne erarbeiten wir auch den Bebauungsplan für Ihren Neubau