Bei gewissen Neubauten ist ein Gestaltungsplan erforderlich, um planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen: z.B. in Kur-Zonen, in Bauzonen an schützenswerter Lage, in dichtbebauten Gebieten, an Lagen mit Lärmschutzmassnahmen etc.
Wir bieten Gestaltungspläne für den privaten und öffentlichen Wohnungsbau, Hotellerie, Industrie und Gewerbe. Dazu gehören:
Gerne erarbeiten wir auch den Bebauungsplan für Ihren Neubau